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AGB

Für alle Lieferungen gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die zu unseren Bedingungen in Widerspruch stehen, werden nicht anerkannt. Nebenabreden und Sonderbedingungen sowie mündliche oder telefonische Abmachungen, auch von Angestellten der Firma, erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die Unwirksamkeit einzelner unserer Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Klausel vereinbaren die Parteien schon jetzt die Regelung, die rechtlich zulässig ist und die dem Parteiwillen, wie er sich aus der unwirksamen Klausel objektiv ergibt, am nächsten kommt. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich österreichisches Recht.

 

2.1 Angebote werden unter Zugrundelegung der uns am Angebotstag vorliegenden Unterlagen und Informationen, sowie vorliegender Zeichnungen erstellt und haben eine Gültigkeit von 2 Monaten, sofern nichts anderes vermerkt ist. Ergeben sich nach Annahme unseres Angebotes durch den Besteller notwendige Änderungen, gilt der insoweit als erteilt. Sich daraus ergebende Mehrkosten hat der Besteller zu tragen.

2.2 Dem Besteller übergebene Kostenvoranschläge, Muster, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.

 

3.1 Funkanlagen dürfen im In-und Ausland nur mit besonderer Genehmigung der nationalen Fernmeldebehörden und nur auf zugeteilten Betriebsfrequenzen betrieben werden. Die Zulassungsmodalitäten sind von Land zu Land verschieden. Der Besteller muss im Einzelfall klären ob eine PTT-Zulassung vorliegt.

3.2 Ein Weiterverkauf durch den Besteller an ausländische Abnehmer erfolgt allein auf dessen Risiko. Nimmt der Besteller derartige Auslandsgeschäfte vor, stellt er uns ohne Rücksicht auf Verschulden, von jeglicher Inanspruchnahme aus Produkthaftungsgründen frei.

 

4.1 Die zugesicherte Lieferzeit beginnt mit Erhalt der letzten die Bauausführung betreffenden technischen Unterlagen. Spätere Änderungen verlängern automatisch die Lieferfrist. Die Lieferfrist ruht bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse im Sinne höherer Gewalt. Wird von uns schuldhaft ein verbindlich gewordener Liefertermin oder die Lieferfrist nicht eingehalten, hat uns der Besteller eine Nachfrist von angemessener Dauer zu setzen.

4.2 Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung (Pönale) sind ausgeschlossen, wenn sie nicht schriftlich zum Vertragsbestandteil im beiderseitigen Einvernehmen gemacht werden.

 

Die angegebenen Preis verstehen sich ab Lager Sattledt, ausschließlich Fracht und Verpackung und ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wobei die am Bestelltag gültigen Preise verrechnet werden. Jede Erhöhung der Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

 

6.1 Versand und Verpackung erfolgen nach bestem Ermessen und werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme durch den Spediteur, die Bahn oder die Post. Der Versand erfolgt grundsätzlich transportversichert auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

6.2 Veranlasst der Besteller einen Versandaufschub, geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Versandbereitschaft auf ihn über.

 

7.1 Für unsere Lieferungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (sofern keine gesonderte Garantiezusage vertraglich vereinbart). Die Gewährleistung beginnt mit der Inbetriebnahme der gelieferten Ware, sie endet jedoch spätestens 26 Monate nachdem die Ware das Werk bzw. Lager der Auftragnehmerin verlassen hat. Eine Erstattung für Arbeitszeit, Transport und Fracht ist ausgeschlossen.

7.2 Ort der Garantieerfüllung ist ausschließlich Sattledt/OÖ. Sollen im Auftrag des Bestellers Garantieleistungen am Ort des Betreibers erbracht werden, so werden die Kosten für Fahrt, Reisezeit und Auslöse in Rechnung gestellt.

7.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Geräte auf ihre Eignung für seine Zwecke selbst zu prüfen. Insbesondere hat der Besteller die Geräte auf Eignung hinsichtlich der jeweiligen Einsatzbedingungen, etwaiger Pflichtenhefte und Auflagen durch Unfallverhütungsvorschriften zu prüfen. Beanstandungen müssen uns sofort, spätestens jedoch nach 8 Tagen nach Übernahme der Ware oder bei verborgenen Mängel, nach deren Entdeckung, schriftlich gemeldet werden. Wird die Beschaffenheit zu Recht beanstandet (wesentlicher Mangel) oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft, erfolgt eine Nachbesserung nach unserer Wahl.

7.3 Der Besteller ist nicht berechtigt, Dritte mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen oder selbst durchzuführen. In diesem Fall erlischt die Gewährleistung sofort.

7.4 Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Personen-, Sach- oder Vermögensschäden des Kunden oder seiner Abnehmer sind ausgeschlossen, sofern nicht von Gesetzes wegen zwingend gehaftet werden muss.

7.5 Der Gewährleistungsanspruch besteht nicht bei Auftreten von Mängeln, die auf unsachgemäße Behandlung, sowie natürlichen Verschleiß der Ware zurückzuführen sind. Eine Haftung wird weiters ausgeschlossen für Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Wartung, ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstiger Einflüsse ohne Verschulden der Auftragnehmerin entstehen.

7.6 Unsere Garantie entfällt auch, wenn an den von uns ausgelieferten Geräten Änderungen oder Instandsetzungen durch Fremdpersonen ohne unserer ausdrücklichen Zustimmung vorgenommen werden.

 

8.1 Unsere Lieferungen sind zahlbar sofort bei Rechnungslegung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kein Wechselakzept.

8.2 Bei Überschreitung des Zahlungstermins sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz in Rechnung zu stellen. Weiters verpflichtet sich der Besteller im Fall des Zahlungsverzuges zur Bezahlung sämtlicher Mahnspesen, Inkassospesen und Kosten der mit der Beauftragung eines Rechtsbeistandes entstehenden Honorare und Spesen.

8.3 Bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Zahlungsfrist werden auch alle übrigen Forderungen gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Falls ein zur Zahlung fälliger Betrag nicht fristgemäß bezahlt wird, hat der Besteller für eventuelle weitere Lieferungen Vorauszahlung zu leisten oder wir sind zur Lieferung Zug um Zug berechtigt.

8.4 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von Lieferer bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso die Aufrechnung mit solchen. Reparaturen sind sofort rein netto zahlbar. Skontoabzüge sind nicht statthaft.

 

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung unser Eigentum, soweit dieser Regelung keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. In Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung kann die Ware bei Zahlungsverzug zurückverlangt werden.

9.2 Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. Verpfändung oder Sicherübereignung, sind unzulässig.

9.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Dabei sind sämtliche Transport- und Manipulationskosten von Seiten des Bestellers zu begleichen. Im Falle der Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung unserer Ware mit anderen Komponenten, erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem der anderen Komponenten.

9.4 Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung von Waren, die jedoch nur Wiederverkäufern genehmigt wird, hat der Besteller zur Besicherung an uns abzutreten und ist verpflichtet, uns über unsere Aufforderung alle zur Geltendmachung solcher Forderungen erforderlichen Daten unverzüglich bekanntzugeben, die Abtretung dem Dritten bekannt zugeben und sind wir auch berechtigt, die Einziehung selbst vorzunehmen.

  

 

 

Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des § 9 Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen, für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen. Der Besteller verpflichtet sich im Haftungsausschluss zur Gänze an seine Abnehmer zu überbinden und den Verkäufer in dieser Freizeichnung dem Dritten gegenüber einzubeziehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die alles hat insoweit Geltung, sofern diese Haftungsausschlüsse nicht zwingend dem Recht widersprechen.

 

Der Besteller erteilt seine Zustimmung, dass die im abgeschlossenen Vertrag enthaltenen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen.

 
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